Halterwechsel vs. Abmeldung — was ist der Unterschied?
Halterwechsel = neuer Eigentümer (Käufer) übernimmt das Fahrzeug mit identischem Kontrollschild oder neuem Schild. Das Fahrzeug bleibt zugelassen.
Abmeldung = Fahrzeug wird ausser Verkehr gesetzt. Kontrollschilder zurückgegeben, keine laufende Versicherung mehr nötig. Vor Wiederverwendung muss das Fahrzeug neu eingelöst werden.
Im Verkaufsfall an einen spezialisierten Ankäufer ist meist der Halterwechsel der richtige Weg — der Käufer übernimmt das Fahrzeug zugelassen und kümmert sich um spätere Abmeldungen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Halterwechsel beim StVA Zürich (Schaffhauserstr. 322, 8050 Zürich):
- Fahrzeugausweis (rot, Original)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der neuen Versicherung des Käufers — bei Verkauf an einen Ankäufer liefern wir diese
- Kaufvertrag oder schriftliche Vollmacht zum Halterwechsel
- Identitätsnachweis des bisherigen Halters (Pass oder ID)
Optional bei verschiedenen Personentypen:
- Bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug, nicht älter als 6 Monate
- Bei Erbschaft: Erbschein und Vollmacht aller Erbinnen und Erben
Drei Wege beim StVA Kanton Zürich
1. Online-Schalter (eGovernment ZH)
Für Halterwechsel innerhalb der Schweiz und mit unverändertem Kontrollschild verfügbar unter zh.ch — Suche „Halterwechsel". Voraussetzungen: SwissID des Käufers, gültige eVB-Versicherungsnummer. Bearbeitungsdauer: in der Regel 1 Werktag. Kosten: CHF 35 (Kanton Zürich, Stand 2026).
2. Postversand
Schriftliche Halterwechsel-Anmeldung mit allen Unterlagen per Post an das StVA Zürich. Geeignet, wenn der Käufer nicht aus dem Kanton Zürich stammt oder kein SwissID hat. Bearbeitungsdauer: 5–10 Werktage. Kosten: CHF 35 plus Porto.
3. Schalter vor Ort
Persönlich am Schalter Schaffhauserstr. 322, ohne Voranmeldung möglich. Bearbeitungsdauer: vor Ort innert ca. 30 Minuten Wartezeit. Kosten: CHF 35.
Was übernimmt der Ankäufer für Sie?
Bei einem Verkauf an uns übernehmen wir den kompletten Halterwechsel oder die Abmeldung kostenlos für Sie:
- Wir bringen die Versicherungsbestätigung (eVB) für unser Folgehandling mit.
- Wir holen Ihren Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder ab (bzw. lassen die Schilder bei Ihnen, falls Sie sie behalten möchten).
- Wir reichen den Halterwechsel beim StVA Zürich ein.
- Sie erhalten innert weniger Tage die schriftliche Bestätigung Ihrer Entlassung aus der Halterhaftung — wichtig, falls das Fahrzeug später z. B. einen Parkbussen-Fall auslöst.
Ab dem Tag der Übergabe (Schlüssel + Vertrag + Bezahlung) sind Sie nicht mehr Halter:in — auch wenn die Bestätigung des StVA erst Tage später kommt.
Häufige Fragen
Kann ich den Halterwechsel auch erst nach der Übergabe machen? Ja, das ist sogar der Normalfall. Wir verarbeiten alle Halterwechsel direkt nach Vertragsabschluss und schicken Ihnen die Bestätigung zu.
Was passiert, wenn die Versicherung des Käufers nicht greift? Wir verwenden ausschliesslich Schweizer Versicherungen mit eVB-Bestätigung — der Halterwechsel ist nahtlos versicherungstechnisch gedeckt.
Bekomme ich Schilder zurück? Standardmässig behält der Käufer die Schilder bei einem Halterwechsel mit identischen Schildern. Wenn Sie die Schilder behalten möchten (z. B. für ein anderes Fahrzeug), erfolgt die Abmeldung und Sie erhalten die Schilder zurück.